Wohn-Riester, Wohnriester, Wohn Riester, Riesterbausparen, Riester-Bausparen, Riester-Bausparkassen, Riester-Bausparvertrag, Bausparverträge im Test und Vergleich, Riester


 
 


unabhängig  transparent  neutral   


Wohn-Riester-Vergleich
Bauspar-Riester-Vergleich

Wohnriester -
Die neue Generation Bausparen.



 


Hotline
werktags von 
12 bis 22 Uhr

0761/2925471

 
Startseite    Startseite | Überblick | Rechner | Wegweiser | Riester-Bausparanfrage stellen | Service
Überblick Download weitere Informationen >>>
Was ist Wohn-Riester/Riester-Bausparen? Lexikon Wohn-Riester/ Riester-Bausparen >>>
Mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG) wurden die Regelungen zur herkömmlichen Riester-Rente auf die Finanzierung von Wohneigentum ausgedehnt. Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge werden gleichzeitig förderfähig. Damit hat der Gesetzgeber ein millionenfach bewährtes Instrument zur Bildung von Eigenkapital und zur sicheren zinsgünstigen Finanzierung in die Förderung der Altersvorsorge integriert.

Beim Riester-Bausparen schließen Sie einen riester-geförderten Bausparvertrag ab.
Er unterscheidet sich in Art und Umfang der Förderung zu einem herkömmlichen Bausparvertrag. Nehmen Sie das Darlehen des Riester-Bausparvertrages später nicht in Anspruch, will heißen, Sie möchten nicht in Immobilieneigentum investieren, stellt der Riester-Bausparvertrag ein Sparvertrag zur Altersversorgung dar. Der Vorteil hier ist (gegenüber Anlagen in Riester-Fonds oder Riester-Rentenversicherungen), dass der Sparvertrag keinerlei Risiko beinhaltet. Die Rendite ist garantiert.
Ab wann gilt das Gesetz?
Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.
Was wird gefördert?
Wer sich für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag entscheidet, kann das gesamte angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie oder den Erwerb von weiteren Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Außerdem können die staatlichen Zulagen für die Tilgung von Wohnbaudarlehen verwendet werden. Voraussetzung ist immer, dass sich die Immobilie im Inland befindet und nach dem 31. Dezember 2007 gekauft bzw. gebaut wurde und selbst genutzt wird.
Für wen ist Riester-Bausparen sinnvoll?
Für alle, die ab 1.1.2008 investiert haben bzw. zukünftig in eine Immobilie investieren wollen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Eigentümer einer Immobilie müssen diese selbst nutzen und dort Ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Die Immobilie muss zudem in Deutschland liegen.

Wenn der Eigentümer sein Haus verkauft oder vermietet, muss er die geförderten Beiträge nachversteuern. Doch es gibt Ausnahmen:
- Der Geförderte legt sich innerhalb von 4 Jahren eine neue Immobilie zu, in die er selbst einzieht. Dazu zählt auch der Kauf eines lebenslangen Wohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim.
- Er zahlt die geförderten Beiträge binnen eines Jahres auf einen herkömmlichen Riester-Sparvertrag ein.
- Der Eigentümer muss aus beruflichen Gründen umziehen und kann daher die Wohnung vorübergehend nicht selbst nutzen. Er darf sie während seiner Abwesenheit ab nur befristet vermieten. Und spätestens zum 67. Lebensjahr muss er wieder einziehen.

Wer ist förderberechtigt?
Die Riester-Förderung steht jedem zu, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Neben Arbeitnehmern und Beamten gehören dazu auch Bezieher von Arbeitslosengeld und Väter oder Mütter in Elternzeit sowie Frührentner.
Wie hoch sind die Zulagen?
Die Grundzulage je Förderberechtigtem beträgt 175 EURO jährlich. Dazu kommen 185 EURO für jedes Kind, für das der Förderberechtigte Kindergeld erhält. Für jedes ab 2008 geborene Kind erhöht sich die Kinderzulage auf 300 EURO jährlich.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Riester-Sparer jährlich 4 % ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der ihnen zustehenden Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen, höchstens jedoch 2100 EURO.

Wie hoch sind die zusätzlichen Steuervorteile?
Jeder Förderberechtigte kann Vorsorgebeiträge bis zu 2100 EURO jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dadurch erzielt er einen Steuervorteil, wenn die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulagen. Davon profitieren vor allem Gutverdiener und Steuerzahler, die keine Kinder haben und daher nur eine geringe Zulage erhalten.
Wie erfolgt die Besteuerung?
Sobald der Bausparer sein Bausparguthaben bzw. -darlehen in Anspruch nimmt, werden die geförderten Tilgungsbeiträge und die Entnahme (Bausparguthaben) im Wohnförderkonto erfasst. Während der Bauspardarlehensphase profitiert der Bausparer weiter von der Förderung. Die jährlichen Zulagen und geförderten Tilgungsbeiträge werden Jahr für Jahr auf dem Wohnförderkonto verbucht und jährlich mit 2 % verzinst. Bei Renteneintritt muss der Eigentümer den im Wohnförderkonto aufgelaufenen Betrag dann nach und nach versteuern.

Im Gegenzug profitieren Eigentümer von der Mietersparnis. Der große Vorteil: Sie unterliegt keiner Versteuerung und bedeutet für den Ruheständler praktisch eine "Netto-Zusatzrente". 

Renten und Auszahlungen sind im Alter voll steuerpflichtig. Bei der Förderung von Eigenheimen sind die geförderten Beträge zu versteuern, die rechnerisch auf einem sogenannten Wohnförderkonto verbucht werden.

Im Detail:

Alle geförderten Beträge - Entnahmen oder Tilgungsleistungen - werden auf einem Wohnförderkonto verbucht und mit 2 % jährlich verzinst. Ab Rentenbeginn müssen Hauseigentümer den rechnerischen Kontostand auf dem Wohnförderkonto entweder in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuern oder sie zahlen die Steuer auf einen Schlag zu Rentenbeginn, dann jedoch nur auf einen um 30 % gekürzten Beitrag.

Ein Beispiel:
Ein 40-Jähriger kauft ein Haus, zahlt seinen Kredit in 20 Jahren ab und schöpft die maximale Riester-Förderung mit einer Tilgung von jährlich 2100 EURO aus. Mit 65 geht er in Rente. Das Wohnförderkonto beträgt dann 56335 EURO. Bis zum 85. Lebensjahr muss er jährlich 2817 EURO versteuern.
Bei einem Steuersatz von 20 % sind das monatlich rund 50 EURO.
Kann ich Riester auch für Modernisierung, Anbau, Umbau, Renovierung, Sanierung oder für energetische Maßnahmen verwenden?
- Immobilie nach dem 31.12.2007 erworben:
Die Ansparphase des Riester-Bausparvertrages wird gefördert.  Die Tilgungsbeiträge für das Riester-Bauspardarlehen werden jedoch nicht gefördert. Das Bausparguthaben darf nicht verwendet werden, sondern muss auf ein neues Riesterprodukt übertragen werden.

- Immobilie vor dem 01.01.2008 erworben:
Die Ansparphase des Riester-Bausparvertrages wird gefördert. Die Tilgungsbeiträge für das Riester-Bauspardarlehen werden jedoch nicht gefördert. Das Bausparguthaben darf nicht verwendet werden, sondern muss auf ein neues Riesterprodukt übertragen werden.
Kann ich Riester auch zur Umschuldung (Umfinanzierung) verwenden?
- Immobilie nach dem 31.12.2007 erworben:
Falls Sie bereits Ihr Objekt mit einer Wohn-Riester-Hypothek finanziert haben, ist keine weitere Förderung möglich. Falls Sie noch kein Objekt mit einer Wohn-Riester-Hypothek finanziert haben, wird die Ansparphase und die Tilgungsphase des Riester-Bausparvertrages (somit der gesamte Bausparvertrag) gefördert. Das Bausparguthaben darf jedoch nicht verwendet werden, sondern muss auf ein neues Riesterprodukt übertragen werden.

- Immobilie vor dem 01.01.2008 erworben:
Die Ansparphase des Riester-Bausparvertrages wird gefördert. Die Tilgungsbeiträge für das Riester-Bauspardarlehen werden jedoch nicht gefördert. Das Bausparguthaben darf nicht verwendet werden, sondern muss auf ein neues Riesterprodukt übertragen werden.
Gilt Riester-Vermögen als Eigenkapital?
Ja. Banken und Bausparkassen erkennen angespartes Riester-Vermögen als 
Eigenkapital an.

Kann ich ein bestehendes Hypothekendarlehen mit einem Wohn-Riester-Vertrag ablösen?
Ja, das Darlehen muss allerdings nach dem 31.12.2007 aufgenommen worden sein.
Was passiert, wenn ich bereits einen Riester-Vertrag habe und auf eine Eigenheimrente umsteigen möchte?
Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrags aus dem bisherigen Riester-Vertrag entnehmen und kann sie vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. Der Sparer kann also in diesem Fall schon weit vor Rentenbeginn das angesparte Riester-Guthaben zu 100 Prozent nutzen. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Riester-Sparer, die in 2008 oder 2009 Geld aus einem solchen Vertrag entnehmen wollen, müssen mindestens 10.000 Euro entnehmen. Ab 2010 entfällt diese Mindestgrenze.
 


      © 2018 Bodo Gut    Impressum  /  Rechtliche Hinweise  /  AGB

      Startseite  /  Überblick  /  Vergleich  /  Service


riester-bausparkassen-vergleich.de verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.
Mehr Informationen.
X