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Mini-Jobber und Riester-Förderung
 

Haben Mini-Jobber Anspruch auf Riester-Förderung?

- Bis 31.12.2012:
Nein.

Wenn der Mini-Jobber den vom Arbeitgeber geleisteten pauschalen Rentenversicherungsbeitrag auf den vollen Beitragssatz aufstockt, erhält er Riester-Förderung.

- Ab 01.01.2013:
Ja.

Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Erhöht der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt in einem bereits bestehenden Minijob nach dem 31. Dezember 2012 auf regelmäßig mehr als 400 Euro, aber nicht mehr als 450 Euro, handelt es sich von diesem Zeitpunkt an um einen rentenversicherungspflichtigen Minijob nach neuem Recht.
(siehe auch www.minijobzentrale.de)

 


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