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Wohn-Riester-Vergleich
Bauspar-Riester-Vergleich
Wohn-Riester
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Die neue Generation Bausparen.
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Sicherheit
der Bausparkassen |
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Die privaten Bausparkassen sind Mitglied der
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und des
Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
Über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sind
die Einlagen je Kunde bis zu 90% (maximal 20.000,- Euro) des
Einlagenwertes entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
abgesichert.
Die über diese Absicherung hinausgehenden Bauspareinlagen sind
durch den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
abgesichert. Dieser Verein hat ausschließlich den Zweck, bei
finanziellen Schwierigkeiten von Mitgliedsbausparkassen die
Einleger zu entschädigen.
Die öffentlichen
Bausparkassen sind ebenfalls Mitglied der
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und des
Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
Über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sind
die Einlagen je Kunde bis zu 90% (maximal 20.000,- Euro) des
Einlagenwertes entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
abgesichert.
Seit 1990 besteht für die Landesbausparkassen ein eigener
Sicherungsfonds beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband.
Dieser Fonds schützt die angeschlossenen Landesbausparkassen
selbst und gewährleistet deren jederzeitige Zahlungsfähigkeit.
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